«Lebensfähige Babys retten» – Grundrechte dieser Kinder sicherstellen
Die Neonatologie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Fortschritte erzielt. Die jüngsten Frühgeburten kommen bereits in der 22. von 40 Schwangerschaftswochen oder noch früher zur Welt und können – allenfalls unter Einsatz intensivmedizinischer Massnahmen – ohne Schädigung überleben. Dieser Umstand macht es notwendig, dass jede Regelung, die eine Abtreibung zu diesem Zeitpunkt möglich macht, aufgehoben wird. Genau das will die Volksinitiative erreichen.
In der Schweiz werden jährlich bis zu 100 Babys zu einem Zeitpunkt abgetrieben, in dem sie ausserhalb des Mutterleibes atmen und somit eigenständig leben könnten. Die Volksinitiative will zwar keine Abstufung von Lebensrecht je nach Alter des ungeborenen Kindes einführen. Sie will aber auf diese schockierenden Spätabtreibungen aufmerksam machen und jede gesetzliche Regelung aufheben, die erlaubt, dass unabhängig vom Mutterleib lebensfähige Babys vorgeburtlich getötet werden. Diese Kinder können zur Adoption freigeben werden. Es gibt viele Eltern, die auf ein Adoptivkind warten.
Bei einem unabhängig vom Mutterleib überlebensfähigen Kind sollten dieselben Kriterien Anwendung finden wie bei frühgeborenen Kindern. Das bedeutet, dass ausserhalb des Mutterleibes lebensfähige Babys mit einem absoluten Recht auf Leben behandelt werden müssen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Baby gesund oder behindert ist. Das will die Volksinitiative sicherstellen.
Ein bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfähiges Baby soll ein absolutes Recht auf Leben haben.
Wie es zur «Lebensfähige-Babys-retten-Initiative» gekommen ist
Im Frühjahr 2020 brachte Nationalrätin Yvette Estermann eine Motion mit dem Titel «Die Zahl der Spätabtreibungen in der Schweiz reduzieren» ein. Der Bundesrat gab am 20. August 2020 enttäuschend zur Antwort, er sehe «keine Notwendigkeit», Massnahmen zu treffen.
Zeigen wir Bundesrat und Parlament, dass das Volk tätig wird, wenn sie untätig bleiben!Wenn wir auf andere Länder blicken, sehen wir, dass wir in der Schweiz mit dem Initiativrecht des Volkes (eingeführt 1891) sehr privilegiert sind!