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Bern, 2. Juni 2022

Medienmitteilung

Die staatlich finanzierte und als gemeinnützig bezeichnete Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) will mit einer politischen Kampagne erreichen, dass die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Dazu soll ihre Präsidentin, Nationalrätin Léonore Porchet (VD), im Nationalrat eine parlamentarische Initiative einreichen. Das Komitee «Lebensfähige-Babys-retten-Initiative» will demgegenüber mit ihrer Volksinitiative erreichen, dass lebensfähige Babys ein absolutes Recht auf Leben erhalten. Dieses Recht muss auch strafrechtlich geschützt sein.

Wer darauf bedacht ist, die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und Abtreibung zur Frage der Gesundheit zu machen, erklärt nicht nur schwangere Frauen potentiell für krank, er fährt vielmehr die Menschenwürde und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes an die Wand. Ungeborene Kinder könnten dann bis zur Geburt in der 40. Schwangerschaftswoche aus beliebigen Gründen abgestochen, abgesaugt, verätzt, zerstückelt, herausgeschnitten oder sonst wie ums Leben gebracht werden, selbst wenn das Kind nach der 21.–22. Schwangerschaftswoche bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre und atmen könnte.

Gegen eine solch menschenunwürdige Kampagne würde das Referendum ergriffen werden. Auch die Lancierung einer Herzschlag-Initiative nach texanischem Muster (Heartbeat Bill) würde erwogen werden. Denn das Herz des ungeborenen Kindes schlägt bereits ab dem 16. Tag nach der Empfängnis und kann ab der fünften oder sechsten Schwangerschaftswoche mit Ultraschallgeräten gehört werden. Ein schlagendes Herz sollte nicht gestoppt werden!